Mitgliedschaft im Österreichischen Adressbuchverleger-Verband
Wer Mitglied beim ÖAVV werden möchte, muss daher
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eine Tätigkeit als Adressbuchverleger in Österreich nachweisen,
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im Besitz des entsprechenden Gewerbescheines sein,
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dem Verband ein Adressbuch im Sinne der Bestimmungen des ÖAVV vorlegen, das unter Nachweis der gedruckten Auflage in einem angemessenen und glaubwürdigen Verhältnis zur Zielgruppe des Buches stehen muss, und
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sich zur Einhaltung der Richtlinien des Österreichischen Adressbuchverlagsgewerbes verpflichten.