Aktivitäten von HEROLD gegen unerlaubte Zahlscheinwerbung unseriöser Adressbuchverlage

Mit gesetzeswidrigen und irreführenden Angeboten unseriöser Adressbuchverlage werden Unternehmen zu Insertionen in stark überteuerten Nachschlagewerken verleitet, die fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit publiziert werden. HEROLD geht gegen diese „schwarzen Schafe“ der Branche vor und konnte bereits zahlreichen ungesetzlichen Machenschaften ein Ende bereiten.

Immer wieder stiften Erlagscheine, mit denen zur Zahlung für Firmeneinträge in gedruckten und elektronischen Adress- und Branchenverzeichnissen aufgefordert wird, Verwirrung. Mit ihren gesetzeswidrigen und irreführenden Angeboten, denen meistens auch ein ausgefüllter Zahlschein beigelegt ist, erwecken unseriöse Adressbuchverlage den Eindruck, dass diese Zahlungsaufforderungen für eine Eintragung in einem offiziellen Register oder Nachschlagewerk kommen. Dadurch entsteht für viele Firmen ein beachtlicher wirtschaftlicher Schaden.

In Verzeichnissen, die von HEROLD herausgegeben werden, ist der Grundeintrag mit Firmenname, Adresse und einer Telefonnummer kostenfrei. Kostenpflichtige Leistungen werden in einer korrekten Art und Weise kenntlich gemacht. Dazu gehört auch, dass HEROLD-Angebote immer klar und deutlich als solche ausgewiesen sind und niemals einem Angebot ein Erlagschein beiliegt. Selbstverständlich sind Rechungen immer als solche ausdrücklich gekennzeichnet. Außerdem zeigt ein Bürstenabzug genau, welche Leistung in Rechnung gestellt wurde. Bei Fragen dazu kann das HEROLD-Kundenservice unter Tel. 02236/401-133 kontaktiert werden.

Um unsere Kunden vor ungesetzlicher Zahlscheinwerbung (und den nachfolgenden Geldforderungen) zu schützen und um einen fairen Wettbewerb sowie Chancengleichheit für alle Unternehmen zu bewahren, verfolgt HEROLD solche Wettbewerbsverstöße gerichtlich und trägt durch die Führung von Prozessen bis zum Obersten Gerichtshof auch zur Rechtsfortbildung auf diesem Gebiet bei.

Gegen folgende Personen bzw. Firmen ist HEROLD bisher erfolgreich wegen irreführender Werbung vorgegangen:

Pro Patria Verlag GmbH & Co KEG – Österreichischer INDEX für Handel, Gewerbe & Industrie; Der Firmen-Anzeiger
Wirtschafts-Index-Verlag GmbH – REGISTER für Handel, Gewerbe & Industrie
MVG Meisenheimer Verlagsgesellschaft
Sylvia Müller – Online-Branchen-Register
Stritzinger GmbH/Johann Stritzinger – Branchenverzeichnis Internet
WSC Handel-, Wirtschafts- und Informations Verlags GesmbH – Wirtschafts-EDV-Register-Blatt
Thomas Faustka – ÖHG-Öffentliches Handels- und Gewerberegister (noch nicht rechtskräftig)
Erwin Radinger – Branchenbuch Tirol
TVV Tele Verzeichnis Verlag GmbH – Telefax-Verzeichnis TVV
ÖAV-Zipperle Jürgen Marcus-KEG/Jürgen Marcus Zipperle – ÖAV-Register für Gewerbe Handel und Industrie
MF Online Dienstleistungen GmbH
Komplex Verlag + Anzeigenagentur GmbH


Achtung Falle!
Um Firmen zur Bekanntgabe ihrer Daten, Begleichung der per Zahlschein geforderten Summe und damit automatisch zum Abschluss oft langfristiger Verträge zu verleiten, haben die „schwarzen Schafe“ der Branche einigen Einfallsreichtum entwickelt. So werden beispielsweise bei den Unternehmensdaten absichtlich völlig falsche Angaben zur Geschäftstätigkeit gemacht, um eine Korrektur regelrecht herauszufordern. Mit der Verbesserung ist dann auch schon der (mehrjährige) Vertrag abgeschlossen.

Besondere Vorsicht ist ebenfalls geboten, wenn der Vertrag nur auf ein Jahr begrenzt ist. Denn oftmals erscheint die jeweilige Publikation dann zweimal im Jahr, so dass gleich die doppelte Gebühr anfällt.

Sind Sie auch betroffen?
Falls Sie glauben, ein irreführendes Angebot erhalten zu haben, so übersenden Sie uns dieses Angebot per Post oder per Fax 02236/401-999, damit wir dagegen gegebenenfalls gerichtlich vorgehen können.

Falls Sie ein irreführendes Angebot der oben genannten Personen bzw. Firmen angenommen haben, könnten Sie unter gewissen Umständen zur Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums berechtigt sein. Diese Möglichkeit hängt jedoch von den Umständen Ihres Falles ab. Daher sollten Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aufsuchen, wenn Sie das Gefühl haben, irrtümlich ein solches Angebot angenommen zu haben.

So können Sie sich schützen:
Um unliebsame Überraschungen bei der Eintragung in Adress- und Telefonbücher oder Branchenverzeichnisse zu verhindern, empfiehlt HEROLD folgende Fakten zu prüfen:

  • Klären Sie, ob das Nachschlagewerk in gedruckter und/oder elektronischer Form erscheint.
     
  • Erfragen Sie die Auflagenhöhe sowie die Empfängergruppe. Erkundigen Sie sich auch nach der Verwendungshäufigkeit und inwieweit diese Daten durch Untersuchungen anerkannter Marktforschungsinstitute abgesichert sind.
     
  • Informieren Sie sich, woher die angeführten Daten stammen und wie aktuell diese sind.
     
  • Erfolgt die Verteilung flächendeckend im Auflagengebiet?
     
  • Werden lediglich zahlende Inserenten oder alle erfassbaren Unternehmen des Geltungsbereiches aufgeführt?
     

Weitere Informationen:
Auskünfte über die Vorgehensweisen unseriöser Adressbuchverleger sowie die Namen der Firmen, die bisher durch unerlaubte Praktiken aufgefallen sind, bekommen Sie auch beim Österreichischen Adressbuchverleger-Verband: www.oavv.at

Datenklau:
HEROLD geht auch gegen Personen bzw. Firmen vor, die HEROLD-Produkte (vor allem die business Marketing CD) in einer rechtswidrigen Weise nutzen. Obwohl das Urheberrechtsgesetz und die Lizenzbedingungen dieser CDs nur Abfragen zum eigenen Gebrauch und bei gewissen CDs auch den Aufbau von Datenbanken für eigene Mailings gestatten, entnehmen diese Personen bzw. Firmen Daten von der CD und veröffentlichen diese oder verwenden die Daten zum Aufbau von kommerziell verwerteten Datenbanken.

Im Interesse unserer zahlreichen ehrlichen Kunden verfolgt HEROLD diese "schmarotzerische Ausbeutung" seiner Leistung mit allen rechtlich verfügbaren Mitteln. Diese umfassen neben der Pflicht zur Unterlassung und Beseitigung auch die Zahlung von Schadenersatz und die Urteilsveröffentlichung in Zeitungen auf Kosten der beklagten Personen bzw. Firmen.

Gegen folgende Personen bzw. Firmen ist HEROLD bisher erfolgreich wegen Verletzung von Urheberrechten vorgegangen:

Markus Bremmer – Branchen-CD
Internet & Partner GmbH & Co KEG/Partner GmbH/Bernhard Hofstötter – Baukompass
Sylvia Müller – Online-Branchen-Register
Stritzinger GmbH/Johann Stritzinger – Branchenverzeichnis Internet (noch nicht rechtskräftig)
ELBE-Elektronische Büroeinrichtung Gesellschaft m.b.H./Max Fleissner – Partner PlattForm Kärnten

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