Mitgliedschaft im Österreichischen Adressbuchverleger-Verband

Qualität ist für den ÖAVV wichtiger als Quantität. Mitglieder beim ÖAVV können daher nur Adressbuchverlage werden, die den Qualitäts- und Seriositätsvorschriften des Verbandes gerecht werden und bislang nicht wegen Wettbewerbsverletzungen erfolgreich gerichtlich in Anspruch genommen wurden.

DIE UNTERNEHMEN A-Z

Wer Mitglied beim ÖAVV werden möchte, muss daher

  • eine Tätigkeit als Adressbuchverleger in Österreich nachweisen,

  • im Besitz des entsprechenden Gewerbescheines sein,

  • dem Verband ein Adressbuch im Sinne der Bestimmungen des ÖAVV vorlegen, das unter Nachweis der gedruckten Auflage in einem angemessenen und glaubwürdigen Verhältnis zur Zielgruppe des Buches stehen muss, und

  • sich zur Einhaltung der Richtlinien des Österreichischen Adressbuchverlagsgewerbes verpflichten.